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Tags: Arbeitszeiterfassung, Gesetzliche Pflicht

Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

admin2024-10-06T15:47:22+02:00

In Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2021 eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das entsprechende Gesetz nennt sich das „Gesetz zur Regelung der Beschäftigungsdauer“ oder umgangssprachlich „Arbeitszeiterfassungsgesetz“. Es wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden und der Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist.

Am 19.4.2023 hat das Arbeitsministerium einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert und sieht die Pflicht, den § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz dahingehend zu ändern, dass generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen sind.

Neue effiziente Lösungen müssen her und werden durch den Einsatz von Technologien für mobile Zeiterfassung zur Verfügung gestellt.

Auf Grund von unterschiedliche Arbeitsorten in der Baubranche können die Arbeitszeiten mit einem stationären System nicht mehr zeitgemäß erfasst werden.

Die Digitalisierung von Arbeitsabläufen, wie die Erfassung von Arbeitszeiten via Smartphone (Android und iOS oder WEB) können Arbeitsprozesse transparenter und praktikabler gestalten.

Dafür können neben firmeneigenen Geräten auch private Smartphones, Tablets oder Laptops eingesetzt werden. Die meisten Arbeitnehmer besitzen mobile Endgeräte, die für die mobile Zeiterfassung genutzt werden können.

Die Arbeitszeiterfassungspflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Beschäftigungsumfang. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel für leitende Angestellte, die einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, können mit Bußgeldern belegt werden. Arbeitnehmer haben zudem das Recht, ihre erfassten Arbeitszeiten einzusehen und gegebenenfalls zu überprüfen.
Daher ist es ratsam, bei spezifischen Fragen zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die zuständigen Behörden wie das Arbeitsamt oder das Arbeitsinspektorat oder an die Handwerkskammer zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

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